Pressemitteilung des Ermittlungsausschuss Frankfurt, 17.05.2012

Blockupy: Polizei setzt Demonstrationsfreiheit in Frankfurt außer Kraft

Kessel und Massenfestnahmen in der ganzen Stadt – viele Busse auf der Anreise nach Frankfurt aus dem Verkehr gezogen – Innenstadtverbote erneuert – EA führt eine zusätzliche Telefonnummer ein

Wie sich bereits in den letzten Tagen angekündigt hatte, haben Stadt und Polizei heute Versammlungen und Kundgebungen des Blockupy-Bündnisses in Frankfurt mit aller Macht zu verhindern versucht. Seit dem frühen Vormittag wurden wiederholt an unterschiedlichen Plätzen in Frankfurt – unter anderem auf dem Römerberg, an der Bockenheimer Warte und am Hauptbahnhof – Hunderte von Menschen eingekesselt. Die Polizei hat im Laufe des Tages über 500 Personen in Gewahrsam genommen und ihre Praxis, DemonstrantInnen mit Platzverweisen und Aufenthaltsverboten bis teilweise Sonntagabend aus dem Frankfurter Stadtgebiet auszuschließen, weitergeführt.

Die Polizei hat bereits etliche Kilometer vor Frankfurt begonnen, Busse mit DemonstrantInnen aus dem Verkehr zu ziehen und diese bis zu sechs Stunden festzuhalten. Allein das Vorhaben, nach Frankfurt zu fahren, reichte der Polizei, um Menschen präventiv die Freiheit zu entziehen. Vier Busse aus Berlin wurden z.B. vormittags von der Polizei auf den Parkplatz einer Autobahnmeisterei geleitet. Die Insassen wurden komplett durchsucht, verdachtsunabhängig abfotografiert und viele von ihnen direkt in den Gewahrsam überführt. Statt individueller Tatbestände und rechtlicher Verfahrensstandards genügte der Polizei ein pauschaler Gefahrenverdacht, um ihre repressiven Maßnahmen zu legitimieren. Gleichzeitig hatte die Polizei keine Vorsorge für eine richterliche Prüfung solcher Maßnahmen getroffen, die nach dem Gesetz unverzüglich zu erfolgen hat. Diese Freiheitsentziehung stellt aus unserer Sicht eine strafbare Freiheitsberaubung im Amt dar.

Insgesamt schien den Ordnungsbehörden jedes Mittel zur Kriminalisierung der Blockupy-Proteste recht. Obwohl das Verwaltungsgericht Frankfurt erst vor zwei Tagen die bereits im Vorfeld von Blockupy verhängten Aufenthaltsverbote als rechtswidrig beurteilt hatte, schreckte die Polizei nicht davor zurück, Menschen überall in Frankfurt erneut mit solchen Verfügungen aus der Innenstadt fernzuhalten. Dass die neu ausgestellten Stadtverbote dieselben Rechtsfehler beinhalten wie die am Dienstag zurückgezogenen, störte die Behörden dabei anscheinend wenig.

Unsere Bilanz nach einem Tag Blockupy ist klar: Die Polizei hat systematisch die Grundrechte von DemonstrantInnen missachtet und Rechtsschutz wurde praktisch unmöglich gemacht, da das Verwaltungsgericht Frankfurt es trotz ausdrücklicher Aufforderung abgelehnt hat, einen Bereitschaftsdienst einzurichten. Dies bedeutet, daß betroffenen Personen der grundgesetzlich garantierte effektive Rechtsschutz (Art. 19.Abs. 4 GG) genommen worden ist. Viele Betroffene wurden nicht – oder allenfalls unvollständig – über ihre Rechte belehrt; eine schriftliche Rechtsmittelbelehrung wurde niemandem ausgehändigt. Die Belehrungen wurden nur auf Deutsch verlesen oder ausgehändigt, so dass viele DemonstrantInnen aus anderen Ländern sie nicht verstehen und folglich nicht einschätzen konnten, was mit ihnen beim Abtransport in die Gefangenensammelstelle passiert.

Proteste lassen sich nicht einfach verbieten! Das zeigt allein der Umstand, dass es trotz dem polizeilichen Ausnahmezustand in Frankfurt vielen Menschen gelungen ist, sich zu versammeln, ohne dass das von der Polizei im Vorfeld entworfene Gefahrenszenario Wirklichkeit geworden wäre.

Wir raten den Betroffenen, sich gegen die Maßnahmen der Polizei mit allen Mitteln wie die Aufenthaltsverbote zur Wehr zu setzen und, sobald dies wieder möglich ist, verwaltungsgerichtlichen Rechtschutz in Anspruch zu nehmen. Auf der Webseite des EA Frankfurt stellen wir allen Betroffenen entsprechende Vorlagen zur Verfügung, insbesondere zum Eilantrag.

Aufgrund der zahlreichen Anrufe, die uns bislang erreicht haben, hat der EA Frankfurt neben der eigentlichen Rufnummer (0160-95657426) eine zweite Telefonnummer geschaltet: 0160-6956331

Menschen, die in Frankfurt mit der Repression der Polizei zu kämpfen haben, können auch in den nächsten Tagen mit der Unterstützung des Ermittlungsausschusses rechnen.

EA-Frankfurt
www.ea-frankfurt.org

Anlaufstelle bei neuen Aufenthaltsverboten

Menschen, die Aufenthaltsverbote über mehrere Tage bekommen haben,
kann auf dem…

FH-Campus
Nibelungenplatz/Kleiststraße
Tram 12,18 / Bus 30,32

…außerhalb der ‘Verbotszone’ geholfen werden. Hier gibt es eine
erste Beratung, Kaffee, kalte Getränke und Info zum weiterem Vorgehen
mit dem Innenstadtverbot.

Der provisorische Rechtshilfe-Infopunkt wird heute (Donnerstag)
bis mindestens 22 Uhr
und morgen (Freitag)
von 8 Uhr bis zur eventuellen Aufhebung der absurden Frankfurtverbote
anlaufbar sein.
[Weiteres zum Rechtshilfe-Infopunkt folgt gegebenenfalls…]

Für direkte Betroffenheit bei Aufenthaltsverboten und eine Entlastung
des Ermittlungsauschusses (!ABER hier KEIN EA! KEINE DEMOINFO!] könnt
ihr euch bei akuten Fragen auch direkt an den Infopunkt wenden:
0152 117 116 69

Hinweise zum Umgang mit neuen Aufenthaltsverboten

Im Laufe des heutigen Tages hat die Polizei einer Vielzahl von Personen, die sie in Frankfurt kontrolliert oder vorübergehend in Gewahrsam genommen hat, neue Aufenthaltsverbote für die Frankfurter Innenstadt über den Zeitraum der restlichen Blockupy-Aktionstage ausgestellt.

Auch gegen diese neuen Verfügungen könnt ihr einen Eilantrag beim Frankfurter Verwaltungsgericht einreichen, müsst aber davon ausgehen, dass dieser nicht vor Freitagmorgen vom Gericht bearbeitet wird. Wenn ihr ein Aufenthaltsverbot (oder einen Platzverweis) bekommen habt, könnt ihr euch mit Angaben zu eurer Person und zu den Umständen, in denen ihr die Verfügung erhalten habt, bei uns melden und über uns eine*n Anwält*in bevollmächtigen, der/die für euch einen Eilantrag stellen kann. Informationen zu den dabei entstehenden Kosten und einen Fragebogen zu den Infos, die die Anwält*innen brauchen, könnt ihr hier herunterladen.

Außerdem ist dafür notwendig, die hier verlinkte Vollmacht auszudrucken, auszufüllen, und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen an die Faxnummer 069 – 7072783 zu senden. Das Feld zu Rechtsanwält*innen und Sachverhalt kann offen bleiben und wird von uns ausgefüllt.

Bei Fragen könnt ihr euch verschlüsselt an die E-Mailadresse info@ea-frankfurt.org wenden.

EA Frankfurt, 16.5.2012

Aufenthaltsverbote vom 11.5.2012 zurückgenommen

Nach einem Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Polizei heute Abend erklärt, dass sie die am 11.5. gegen mehrere hundert M31-Demonstrant*innen ausgesprochenen Aufenthaltsverbote zurücknimmt. Am Nachmittag hatte das Verwaltungsgericht bereits die ersten Innenstadtverbote von über 20 Personen, die Eilanträge gegen die polizeilichen Verfügungen vom Wochenende eingereicht hatten, aufgehoben.

Das Gericht hatte deutlich gemacht, dass die “Gefahrenprognosen”, mit denen die Polizei den präventiven Ausschluss der Betroffenen aus der Frankfurter Innenstadt für den gesamten Zeitraum der Blockupy-Aktionstage begründen wollte, eine solche Maßnahme nicht rechtfertigten.

Wir freuen uns, dass die schnellen Eilanträge von so vielen Leuten erfolgreich gewesen sind und die Frankfurter Polizei mit ihrer Logik der vorbeugenden Kriminalisierung des sozialen Protests gegen die EU-Krisenpolitik zumindest in den betreffenden Fällen nicht durchgekommen ist!

Der AK Recht hat gemeinsam mit der Roten Hilfe Frankfurt eine Pressemitteilung zur Rücknahme der Stadtverbote verfasst. Ein indymedia-Artikel berichtet außerdem von der Verhandlung. Wenn euch die Polizeipressemitteilung im Originalton interessiert, könnt ihr sie auch auf der Website des AK Recht nachlesen.

15.5.2012

Aufenthaltsverbote für die Blockupy-Aktionstage

UPDATE: WIR EMPFEHLEN ALLEN LEUTEN MIT AUFENTHALTSVERBOTEN, MÖGLICHST SCHNELL WIDERSPRUCH BEI DER POLIZEI UND EINEN EILANTRAG VOR DEM FRANKFURTER VERWALTUNGSGERICHT EINZUREICHEN! EINEN LEITFADEN ZUR FORMULIERUNG DIESER RECHTSMITTEL KÖNNT IHR HIER HERUNTERLADEN

Die Frankfurter Polizei verschickt aktuell Verfügungen an Menschen aus Frankfurt und anderen Städten und erteilt ihnen vom 16. – 19. Mai – also für den Zeitraum der Blockupy-Aktionstage – Aufenthaltsverbote für die Frankfurter Innenstadt. Sollten die angeschriebenen Personen dagegen verstoßen und etwa auf die Idee kommen, in der Frankfurter Innenstadt zu demonstrieren, wird ihnen die “Anwendung unmittelbaren Zwanges” durch die Polizei und ein Zwangsgeld von 2000 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe angedroht.

Die Frankfurter Version des präventiven Sicherheitsstaats
Insgesamt scheinen von diesen Aufenthaltsverboten mehrere hundert Personen im gesamten Bundesgebiet betroffen zu sein, die auf der M31-Demonstration Ende März in Frankfurt festgenommen oder auch nur polizeilich kontrolliert worden sind. Dem Sinn gemäß werden die Betroffenen in dem Schreiben als vermeintliche Gefährder der öffentlichen Sicherheit etikettiert, die über Himmelfahrt mit großer Wahrscheinlichkeit Straftaten in der Frankfurt begehen würden und aus diesem Grund präventiv aus der Innenstadt ausgeschlossen werden müssten.

Dass die Frankfurter Polizei ihre Gefährdungsszenarien pflegt und dabei mit Versammlungsfreiheit nicht viel zu schaffen hat, wird außerdem darin deutlich, dass sie die ausgesprochenen Aufenthaltsverbote selbst für den Fall, dass einzelne oder mehrere Blockupy-Veranstaltungen vom Verwaltungsgericht wieder erlaubt werden, weiterhin aufrecht zu erhalten gedenkt. Darüber hinaus sollen die Angeschriebenen mit den Verbotsverfügungen anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. In den Briefen wird zumindest die “sofortige Vollziehung” der Aufenthaltsverbote angeordnet und im Falle von Widersprüchen die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ausgeschlossen.

Nicht einschüchtern lassen – Widerspruch einlegen – Eilantrag stellen
Trotz dieser polizeilich inszenierten Drohkulisse raten wir allen Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen, Widerspruch gegen die Aufenthaltsverbote einzulegen und möglichst schon am Montagmorgen (14.5.) einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs einzureichen. Für einen solchen Antrag benötigt ihr nicht zwingend eine Anwält*in. Ihr könnt dies also von einer Anwält*in eures Vertrauens vornehmen lassen oder dies ganz einfach selbst machen. Für letzteren Fall haben wir einen kurzen Leitfaden verfasst, wie ein solcher Antrag aufgebaut werden muss und auf welche Formalitäten ihr achten solltet. Bitte bedenkt, dass im Falle einer Niederlage vor Gericht die anfallenden Gerichtsgebühren (ca. 200 Euro) auf euch zukommen.

Korrektur: In der Adresse des Verwaltungsgerichts im Leitfaden hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Er wurde korrigiert. Das VG Frankfurt befindet sich in der Adalbertstr. 18, 60486 Frankfurt. Fax: 069 / 13 67 – 85 21.

Also: Legt Widerspruch ein + stellt einen Eilantrag beim VG Frankfurt + sprecht euch mit euren Bezugsgruppen ab + lasst euch euer Demonstrationsrecht nicht absprechen!

Für das Recht auf Protest – wann und wo und wie wir es entscheiden.
Wir sehen uns in Frankfurt.
EA Frankfurt

Gegen den Frankfurter Polizeistaat – Demonstrationsverbote aufheben – Link zu der Stellungnahme, die wir gemeinsam mit Roter Hilfe Frankfurt und AK Recht zu den Aufenthaltsverboten verfasst haben . Der AKJ bewertet die Grundrechtseinschnitte in einer eigenen Pressemitteilung.

Auf linksunten.indymedia.org kann eine anonymisierte Kopie der Verbotsverfügung heruntergeladen werden.

Blockupy: Europäische Aktionstage vom 16.-19. Mai in Frankfurt

Vom 16. bis 19. Mai ruft ein Bündnis verschiedener linker Gruppen, Parteien und Gewerkschaften unter dem Namen Blockupy Frankfurt zu vier europäischen Aktionstagen gegen die Krisenpolitik der Europäischen Union nach Frankfurt am Main auf. Unter den Stichworten “Besetzen – Blockieren – Demonstrieren” sind an diesen Tagen vielfältige Aktionen von Platzbesetzungen und einer Blockade des Frankfurter Bankenviertels über Assambleas unter freiem Himmel bis hin zu einer internationalen Großdemonstration geplant.

Weitere Infos zu den Blockupy-Aktionstagen:
17.5. Take the Squares – Aktionsbild der Platzbesetzungen
18.5. Blockaden im Bankenviertel – Aktionsbild der Blockaden
19.5. Großdemonstration – Charakter und Ziele der Demonstration

In drei Wochen… – Newsletter vom 26.4.12

Verbotsverfügung der Stadt Frankfurt am Main
Am 4. Mai hat die Stadt Frankfurt in einer Presseerklärung bekannt gegeben, dass sie die seit Wochen angemeldeten Veranstaltungen und Protestaktionen von Blockupy komplett verbietet. Als Begründung verweist die Stadt auf eine vermeintliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die durch die Gesamtheit der Aktionen zu erwarten sei. Worauf sie diese Erwartung stützt und aus welchem Grund sie meint, mit dieser Argumentation das Demonstrations- und Versammlungsrecht in der Frankfurter Innenstadt mal eben außer Kraft setzen zu können, lässt sie allerdings offen. Das Blockupy-Bündnis hat demgegenüber erklärt, gegen die Verbotsverfügung Rechtsmittel einzulegen und damit wenn nötig bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen: Das Blockupy-Verbot wird keinen Bestand haben kündigt es in seiner Pressemitteilung an.

Wir erinnern daran, dass Demonstrationsfreiheit kein staatliches Zugeständnis ist, sondern ein Grundrecht. Historisch ist sie nicht patriarchal gewährt, sondern gegen staatliche Institutionen erkämpft worden. Unabhängig davon, wie der derzeitige Rechtsstreit um das Versammlungsverbot ausgeht, wird der EA Frankfurt während der Blockupy-Aktionstage Rechtshilfe für alle Aktivist*innen leisten.

Ermittlungsausschuss während der Aktionstage
Der Ermittlungsausschuss wird während der Blockupy-Tage von Mittwochnachmittag bis Samstagabend durchgehend unter der Telefonnummer 0160 – 95657426 zu erreichen sein. Zusätzlich zum EA soll außerdem ein “Legal Team” aus Rechtsanwält*innen eingerichtet werden, das während der Aktionstage am Rande der Protestaktionen präsent sein wird.

Basics für alle Protestbedingungen: Rechtshilfetipps
Wie auch immer die Gerichte im Vorfeld von Blockupy über das Versammlungsverbot entscheiden – wir empfehlen allen Leuten, die über Himmelfahrt nach Frankfurt am Main kommen, sich in Bezugsgruppen zu organisieren und sich die rechtlichen und politischen Basics im Umgang mit Polizei und Justiz noch einmal zu vergegenwärtigen. Erste, grundlegende Infos dazu können unserem Flugblatt mit Verhaltenstipps auf Demonstrationen und der Broschüre Was tun, wenns brennt? der Roten Hilfe entnommen werden. Die EA-Verhaltenstipps werden in Kürze auch in anderen Sprachen auf dieser Website verfügbar sein.

Information in English: What to do in case of repression? – Information on how you should act and what you should know about your legal situation as a participant of a demonstration in Germany

Update: Legal information in several languages
Flugblatt Verhaltenstipps (dt.)
Leaflet: What to do in case of repression? (en.)
Consignes de comportement lors de manif‘s? (fr.)
Consejos prácticos en manifestaciones (esp.)
Download Flyer (arab.)

Für das Recht auf Protest – in Frankfurt und überall.
EA Frankfurt

[M31] Berichte und Rechtshilfe-Informationen auf einen Blick

Auf der antikapitalistischen M31-Demonstration, die am 31. März 2012 in Frankfurt am Main stattgefunden hat, kam es zu heftiger Repression und Massenfestnahmen durch die Polizei. Nach­dem die Polizei am Frankfurter Allerheiligentor den letzten Block des Demonstrationszuges von der restlichen Demo abgetrennt hatte, wurden mehrere hundert Demoteilnehmer*innen bis in die Nacht hinein in einem Kessel in der Battonnstraße festgehalten und insgesamt 465 Personen aus unterschiedlichen Städten vorübergehend festgenommen. Bericht des EA Frankfurt

Kontaktadresse für alle M31-Kriminalisierten
Die Polizei hat angekündigt, gegen alle Festgenommenen und Eingekesselten von diesem Tag Er­mittlungsverfahren einzuleiten. Wir haben deshalb gemeinsam mit der Roten Hilfe Frankfurt einen Aufruf an alle Kriminalisierten veröffentlicht. Darin bitten wir alle Betroffenen darum, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und sich verschlüsselt bei der Roten Hilfe Frankfurt zu melden, um die Rechtshilfe über Frankfurt hinaus zu koordinieren.

Klagen gegen die Freiheitsentziehung im Polizeikessel
Gruppen von Festgenommenen aus Göttingen und Berlin planen darüberhinaus, mit Hilfe von rechlichen Verfahren gegen die Freiheitsentziehung am 31. März im Kessel und im Polizeigewahrsam vorzugehen. Wenn ihr mehr über die Göttinger Klage erfahren wollt oder in eurer Stadt eine ähnliche Klage plant, findet ihr auf der folgenden Seite eine Kontaktadresse.

Was tun bei einer Zeug*innenvorladung?
Außerdem ist notwendig zu wissen, dass die Polizei nach dem 31. März auf Grund eines verletzten Polizisten und Sachschäden in der Innenstadt eine 25-köpfige Sonderkommission eingerichtet hat, die derzeit unter dem Vorwurf eines “versuchten Tötungsdelikts” gegen unbekannt ermittelt und breitflächig Videomaterial aus der Frankfurter Innenstadt auswertet. In diesem Kontext haben Polizei und Staatsanwaltschaft in den letzten Wochen mehrere Personen als Zeug*innen vorgeladen. Die Rote Hilfe Frankfurt rät allen Menschen, die eine Zeugenvorladung erhalten, nicht in Panik zu verfallen, keine Aussage zu machen und sich mit ihr in Verbindung zu setzen. Bitte denkt daran, dass ihr bei der Polizei nicht zu der Vorladung erscheinen müsst, bei einer staatsanwaltschaftlichen Zeugenvorladung aber eine Zwangsvorführung riskiert, wenn ihr der Ladung nicht nachkommt. Als Zeug*in sind außerdem eure Aussageverweigerungsrechte eingeschränkt, weshalb ihr euch möglichst schnell mit der Roten Hilfe und einer Anwält*in beraten solltet, wenn ihr Post von der Staatsanwaltschaft bekommt. Ausführlich könnt ihr euch über die Schwierigkeiten und möglichen Konsequenzen von verweigerten Aussagen bei einer Zeugenvorladung der Staatsanwaltschaft in der Aussageverweigerungs-Broschüre der Roten Hilfe (S. 23) informieren.

Neue Antirepressionswebsite zu den Folgen von M31
Seit kurzem findet ihr unter www.antirep.march31.net eine neue Antirepressionswebsite, auf der alle wichtigen Erklärungen und Texte rund um die Repression gegen M31 gesammelt werden. Nach Massenfestnahmen, Zeug*innenvorladungen und Stadtverboten für Blockupy nimmt die Repression in Gefolge der M31-Demo kein Ende. Also bleibt informiert, behaltet den Überblick und verlinkt die Seite auf euren Homepages.

Letzte Aktualisierung: 14.5.2012

[M31] Klagen gegen die Freiheitsentziehung während der M31-Demo

Auf der M31-Demo wurden mehrere hundert Demonstrant*innen in der Battonnstraße von der Polizei eingekesselt und mussten über einen sehr langen Zeitraum, z.T. bis zu 10 Stunden lang, bei kalten Temperaturen im Freien ausharren. Laut Augenzeug*innen war die Versorgung der Eingekesselten durch die Polizei über diesen Zeitraum hin­weg völlig unzureichend. Im Kessel kam es auf Grund der langen Dauer zu vielen Unterkühlungen. Betroffenengruppen aus mehreren Städten, darunter Göttingen und Berlin, planen, mit Hilfe gerichtlicher Verfahren gegen die Freiheitsentziehung im Kessel (und darüber hinaus) vorzugehen und diese als rechtswidrig feststellen zu lassen. Wenn ihr mehr über die Göttinger Klage erfahren wollt oder euch mit den klagenden Gruppen vernetzen wollt, könnt ihr euch beim Anwaltsbüro Adam in Göttingen unter

kontakt [ät] anwaltskanzlei-adam.de

melden. Über diese Adresse werden alle, die sich für eine Klage gegen die Polizei auf Grund von Kessel und Gewahrsam interessieren, beraten. Den pgp-Key für die verschlüsselte Kommunikation nach Göttingen könnt ihr hier herunterladen, weitere Informationen zur pgp-Verschlüsselung gibt es auf der Seite der Anwaltskanzlei im Internet.

[M31] Unsere Solidarität gegen ihre Repression

Aufruf an alle Kriminalisierten der M31-Demonstration

Download als Flugblatt

Auf der antikapitalistischen M31-Demonstration, die am 31. März 2012 in Frankfurt am Main stattgefunden hat, kam es zu heftiger Repression und Massenfestnahmen durch die Polizei. Nach­dem die Polizei am Frankfurter Allerheiligentor den letzten Block des Demonstrationszuges von der restlichen Demo abgetrennt hatte, wurden mehrere hundert Demoteilnehmer*innen bis in die Nacht hinein in einem Kessel in der Battonnstraße festgehalten. Insgesamt wurden an diesem Abend bis zu 465 Personen aus unterschiedlichen Städten vorübergehend festgenommen und in Gefangenensammelstellen im gesamten Rhein-Main-Gebiet transportiert.

Die Polizei hat angekündigt, gegen alle Festgenommenen und Eingekesselten von diesem Tag Er­mittlungsverfahren einzuleiten. Vielen Betroffenen wurden von den Einsatzkräften u.a. Verfahren wegen „Landfriedensbruch“, „schwerem Landfriedensbruch“, „Körperverletzung“, „Sachbeschä­digung“ oder „Bildung bewaffneter Gruppen“ angedroht. Zusätzlich wird von Polizei und Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem am 31. März verletzten Polizisten unter dem Vorwurf des „versuchten Totschlags“ gegen unbekannt ermittelt. Zur „Aufklärung“ aller Straftaten und zur Verfolgung der Kriminalisierten hat die Frankfurter Polizei Anfang April eine 25-köpfige Sonder­kommission eingerichtet, die breitflächig Videoaufzeichnungen aus der Innenstadt auswertet.

Zentrale Kontaktadresse für alle Kriminalisierten
Angesichts der mit Nachdruck vorangetriebenen Strafverfolgung rufen wir alle Leute, die am 31. März festgenommen wurden oder ein Strafverfahren angedroht bekommen haben, dazu auf, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und sich zur Koordination der Rechtshilfe bei den Antirepres­sionsstrukturen in Frankfurt zu melden. Bitte meldet euch verschlüsselt unter

ffm[ät]rote-hilfe.de

und schickt uns:

  • eure Namen, euer Alter und die Stadt, aus der ihr kommt
  • kurze Angaben zu der von euch erfahrenen Repression am 31. März (Festnahme, Einkesselung, Verletzungen, ED-Behandlung, Leibesvisitation, Entlassung etc.)
  • Angaben zu den gegen euch erhobenen Vorwürfen, sofern euch diese bekannt sind
  • die kurze Information, ob ihr bereits Kontakt mit lokalen Rechtshilfestrukturen oder Anwält*innen in eurer Stadt aufgenommen habt oder ob ihr gerne an eine Rechtshilfegruppe in eurer Nähe weitervermittelt werden wollt
  • euer Gedächtnisprotokoll vom 31. März

Wenn wir einen Gesamtüberblick bezüglich der strafrechtlich verfolgten Personen in unterschied­lichen Städten haben, versuchen wir in Absprache mit lokalen Solidaritätsstrukturen, ein koordi­niertes Vorgehen zu entwickeln und die Verfahren in Zusammenarbeit mit anderen Ortsgruppen der Roten Hilfe politisch zu begleiten. Allen über 18- bzw. 21-Jährigen sollte zudem klar sein, dass ein eventuell zu erwartendes Gerichtsverfahren in Frankfurt stattfinden wird.

Anwält*innen organisieren
Weil wir die konkreten Hintergründe der einzelnen im Zusammenhang mit M31 erhobenen Vor­würfe nur schwer einschätzen können, empfehlen wir außerdem allen Festgenommenen, sich so bald wie möglich um eine anwaltschaftliche Vertretung zu kümmern. Auf diese Weise habt ihr zu­mindest die Möglichkeit, Einsicht in die Akten der laufenden Strafverfahren zu bekommen. Bitte bedenkt, dass die Polizei viele Betroffene bereits im Gewahrsam zu vernehmen versucht hat. Die Staatsorgane sind in diesen Fällen nicht mehr dazu verpflichtet, euch eine Beschuldigtenvorladung zu schicken, sondern können direkt ins Ermittlungsverfahren einsteigen. Ohne Akteneinsicht ist für euch in diesem Kontext nur schwer absehbar, ob die Polizei euch nach der M31-Demonstrati­on pauschal und ohne konkret zurechenbare Verdachtsmomente Straftaten wie „Landfriedens­bruch“ oder „gemeinschaftliche Sachbeschädigung“ zur Last legt oder ob sie konkrete Beweismit­tel – wie z.B. Zeug*innenaussagen – gegen euch geltend machen will. Mit Anwält*innen und Akteneinsicht bekommt ihr zumindest darüber Gewissheit und könnt euer weiteres rechtliches und politisches Vorgehen planen.

Keine Aussagen, keine Spekulationen
Wir bitten nochmals alle Leute, keine Aussagen bei der Polizei zu machen und sich nicht an Spe­kulationen und Mutmaßungen auf Grund des am 31. März verletzten Polizisten zu beteiligen. Wir halten es für wichtig, dass die (radikale) Linke die Sinnhaftigkeit und politische Legitimität ihrer Aktionen diskutiert und sich kritisch mit ihren eigenen Aktionsformen auseinandersetzt. Bitte be­denkt dabei aber, dass die Frankfurter Sonderkommission gegenwärtig versucht, alle möglichen öffentlich zugänglichen Informationen über die M31-Demo auszuwerten und in der Szene kursie­rende oder über Internet verbreitete Spekulationen bezüglich des Verletzten Steilvorlagen für die Strafverfolgung abgeben. Die Strafverfolgungs-behörden haben auch ein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse an der Verunglimpfung und Verfolgung linker Strukturen. Es bleibt also bei Großmutters Binsenweisheit gegen neugierige Staatsorgane: Schweigen ist Gold.

Rechtshilfe und Beratung in Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main bieten verschiedene Rechtshilfegruppen regelmäßige Sprechstunden an, in denen Repressionsbetroffene sich in rechtlichen und politischen Fragen im Umgang mit den Strafverfahren nach der M31-Demonstration beraten lassen können. Neben der Roten Hilfe und dem Ermittlungsausschuss Frankfurt stellt gegenwärtig auch der AK Recht, der als studentischer Arbeitskreis im Normalfall nur Versammlungen mit studentischem Bezug betreut, auf Grund des Ausmaßes der Repression am 31. März seine wöchentliche Sprechstunde für Rechtsfragen in Zusammenhang mit den M31-Verfahren zur Verfügung.

Infoabend der Roten Hilfe Ortsgruppe Frankfurt:
am 2. Montag im Monat, 20 – 22 Uhr
Cafe Exzess, Leipzigerstraße 91, 60487 Frankfurt
frankfurt.rote-hilfe.de

Sprechstunde des EA Frankfurt:
jeden 2. Freitag im Monat um 20 Uhr
Club Voltaire, Kleine Hochstr. 5, 60313 Frankfurt
www.ea-frankfurt.org

Sprechstunde des AK Recht an der Uni Frankfurt:
jeden Dienstag ab 21 Uhr
AStA-Büro im Studierendenhaus
Mertonstr. 26-28, Frankfurt
akrechtunifrankfurt.wordpress.com

Vergesst nicht, dass die massenhafte Kriminalisierung nach dem 31. März eine Menge Geld kos­ten wird. Wir rufen deshalb alle Festgenommenen und beteiligten Gruppen dazu auf, Soliveran­staltungen zu organisieren, um die finanziellen Folgen der Repression gemeinsam zu tragen.

Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt
Ermittlungsausschuss Frankfurt
April 2012

Sprechstunde EA Frankfurt

Der EA-Frankfurt bietet regelmäßig am zweiten Freitag des Monat ab 20.00 Uhr im Club Voltaire eine Sprechstunde an, wo rechtliche Fragen geklärt und AnwältInnen vermittelt werden können.

Nächste Sprechstunden:

  • 11.05.2012
  • 08.06.2012
  • 13.07.2012