Amtsgericht Frankfurt: Hausdurchsuchung im Vorfeld der Innenministerkonferenz rechtswidrig
Das Amtsgericht Frankfurt hat die Durchsuchung einer Wohngemeinschaft im Vorfeld der Innenministerkonferenz (IMK) für teilweise rechtswidrig erklärt. Anlässlich der Beschwerde eines Bewohners hat das Gericht entschieden, dass die Durchsuchung von dessen Zimmer und die Sicherstellung der dort aufgefundenen Gegenstände ohne Rechtsgrundlage erfolgt seien.
In der Nacht vom 25. auf den 26. Mai hatte die Polizei zwei Personen im Gallusviertel unter dem Vorwurf, eine Sachbeschädigung durch Graffiti begangen zu haben, festgenommen und dabei einen der Beschuldigten erheblich an der Hand verletzt. Die Festnahmen hatte die Polizei zum Anlass genommen, die gesamte Wohngemeinschaft der Betroffenen – einschließlich des Zimmers eines dritten Mitbewohners, den die BeamtInnen erst in der Wohnung angetroffen hatten – zu durchsuchen. Den PolizistInnen genügten dabei offenkundige Trivialitäten wie in der Wohnung vorgefundene Plakate und Informationsmaterialien mit antifaschistischem Inhalt, um aus dem unterstellten Graffiti den Verdacht eines politischen Straftatbestandes gegen alle drei WG-BewohnerInnen zu konstruieren und ihre Durchsuchungsmaßnahmen auf die gesamte Wohngemeinschaft auszuweiten.
Das Amtsgericht Frankfurt hat nun in einem Beschluss vom 20.6.2011 festgestellt, dass die Durchsuchung der Räumlichkeiten des dritten, erst in der WG angetroffenen Mitbewohners „zu Unrecht“ erfolgt sei. Gegen ihn habe „keine ausreichende Verdachtslage“ bestanden, die eine Durchsuchung rechtlich begründet hätte. Die im Zimmer des Betroffenen „aufgefundenen Gegenstände wurden mithin auf rechtswidriger Grundlage sichergestellt. Sie sind an den Beschuldigten herauszugeben“, heißt es in dem Beschluss des Amtsgerichts abschließend (Geschäftsnummer 6140 Js 221088/11 – 931 Gs). Die Gerichtsentscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.
Der Ermittlungsausschuss Frankfurt begrüßt die gerichtliche Klarstellung der Rechtswidrigkeit der Polizeiaktion und wird die laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Kriminalisierten weiter kritisch verfolgen.
EA Frankfurt, Juli 2011
Siehe hierzu auch die Erklärung Frankfurter Rechtshilfegruppen zur Hausdurchsuchung vom 26.5.2011