Gießen 16.7.11 - eine erste kurze Bilanz des EA
Dass diejenigen DemonstrantInnen, die nicht nur gekommen waren, um die Aktionen des Parteienbündnisses „Gießen bleibt bunt“ zu besuchen, in Gießen schwierige Bedingungen vorfinden würden, war schon im Vorfeld absehbar, hat doch die Stadt Gießen in bewährter Zusammenarbeit mit der Polizei angekündigt, wegen umfangreicher Absperrungen und teilweisem Versammlungsverbot könnten Kundgebungsorte nicht auf direktem Wege erreicht werden. Dieser angekündigte Rechtsbruch wurde jedoch dann vor Ort sehr schnell noch getoppt.
Bereits am Bahnhof wurden einzelne ankommende Versammlungsteilnehmer herausgegriffen und abgeführt. Die DemonstrantInnen, die – wie vom Versammlungsverbot gefordert – den Hauptbahnhof in Richtung der Kundgebungsplätze verlassen wollten, wurden hieran von den Polizeikräften gehindert, eingekesselt und mit Schlagstock und Pfefferspray begrüßt.
Damit hatte die Polizei klar gemacht, wie sie sich den Tag vorstellte, hieran hat sie über die gesamte Dauer der Aktionen festgehalten. Dass auf diese Weise die Nazis die Möglichkeit bekommen würden, ihre Demonstration trotz des Widerstandes durchzuziehen, war dann auch wenig überraschend.
In bewährter hessischer Polizeimanier wurde auch dieses Mal wieder mit zweierlei Maß gemessen: Die Straftaten der Nazis (Volksverhetzung, Beleidigung, Verstöße gegen das VersG etc) wurden unter den Augen der Polizei begangen („die Auswertung des Filmmaterials kann dann im Nachhinein erfolgen“), den GegendemonstrantInnen wurde weniger Rücksichtnahme entgegengebracht. Willkürliche Fest- und Ingewahrsamnahmen, Personalienfeststellungen, exzessives Filmen und eine noch nicht genau bekannte Anzahl an eingeleiteten Strafverfahren bestimmten den Tag. Das Versammlungsrecht wurde für GegendemonstrantInnen außer Kraft gesetzt. Als über einen Rechtsanwalt hiergegen eine Spontandemonstration schriftlich angemeldet wurde, hat die Versammlungsbehörde einfach die Anmeldung nicht gefunden und später, als diese Ausrede nicht mehr haltbar war, lapidar erklärt, das Polizeikonzept sei schlüssig, man habe dieses geprüft und werde den Einsatz wie geplant zu Ende führen. Besondere Erwähnung verdient auch die Brutalität, mit der insbesondere die Vielzahl der anwesenden polizeilichen Sondereinheiten, darunter mehrere BFEs aus Hessen und eine Beweis- und Festnahmehundertschaft aus Thüringen, gegen DemonstrantInnen vorgingen („irgendwann haben sie uns nur noch geschlagen“).
Unter dem Vorwand der Suche nach Verdächtigen einer Sachbeschädigung wurden bis zum Abend auch nach Ende aller Versammlungen noch wahllos Personen auf dem Nachhauseweg abgegriffen und zum Teil bis zum späten Abend festgehalten.
Als vorläufige Bilanz können wir festhalten: mindestens 19 vorübergehende Festnahmen, eine Vielzahl von Verletzten sowie eine noch nicht bekannte Zahl von Strafverfahren. Nicht zuletzt: die massenhafte Verletzung von Grundrechten bis hin zur völligen Verweigerung der Grundrechtsausübung.
Fazit: nur durch massiven Rechtsbruch seitens der Polizei und der Stadt Gießen konnte die Nazidemonstration stattfinden.
Da die Sache wegen der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren für viele Personen noch nicht ausgestanden sein dürfte, auch dieses Mal: Schreibt Gedächtnisprotokolle, sammelt Zeugenaussagen und schickt sie per verschlüsselter E-Mail an den EA.
EA, 18.07.2011
Resümee des EA Frankfurt zu den Aktionen gegen die Nazidemonstration am 18.6.2011 in Bergen-Enkheim
Mit einem Großaufgebot hat die Polizei am Samstag die Demonstration von etwa 50 “autonomen Nationalisten” durch Bergen-Enkheim durchgesetzt. Antifaschistische GegendemonstrantInnen wurden von der Polizei durch Einkesselungen, Platzverweise und die weiträumige Absperrung der Naziroute daran gehindert, sich den Nazis massenhaft in den Weg zu stellen. Im Laufe des Tages wurden 20 AntifaschistInnen vorübergehend in Gewahrsam genommen, aber größtenteils direkt vor Ort wieder freigelassen.
Bereits vor dem offiziellen Beginn der Nazidemonstration wurden 70-80 GegendemonstrantInnen auf der Vilbeler Landstraße und in der Nähe der Leuchte von der Polizei eingekesselt und erst nach Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen und in vielen Fällen auch Platzverweisen wieder aus dem Polizeikessel gelassen. Aus rechtlicher Perspektive erscheint dabei sowohl das verdachtsunabhängige, d.h. präventive Abfotografieren der Eingekesselten als auch die Praxis, AntifaschistInnen trotz angemeldeter linker Versammlungen an der U-Bahnstation Enkheim Platzverweise für das “gesamte Stadtgebiet Bergen-Enkheim” auszusprechen, fragwürdig.
Im Falle der uns bekannten Ingewahrsamnahmen in Enkheim nutzte die Polizei offensichtliche Lapalien als Anlässe, den antifaschistischen Protest gegen die Neonazis zu kriminalisieren. So wurden mindestens vier Personen unter dem Vorwurf des “Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz” vorübergehend in Gewahrsam genommen, weil die BeamtInnen in ihren Sonnenbrillen, Halstüchern oder Schals das “Mitführen von Vermummungsgegenständen” erkennen wollten. Durch besondere Härte in der Behandlung eines Gegendemonstranten tat sich ferner die in Frankfurt bereits bekannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit BFE 28 aus Lich hervor, die einen 16-Jährigen in der Nähe der Mahnwache in Gewahrsam nahm und bis zum Ende der Naziversammlung einsperren ließ, weil sie ihm vorwarf, sich nach einem Platzverweis nicht schnell genug entfernt zu haben.
Zu Festnahmen kam es auch nachmittags am Frankfurter Ostbahnhof, wo 14 AntifaschistInnen ein bis zwei Stunden in einem Polizeikessel oder in Einsatzfahrzeugen festgehalten wurden. Der Vorwurf der Polizei lautete, dass sie versucht hätten, “die Abreise der Teilnehmer des rechten Aufzuges zu stören”.
Der Ermittlungsausschuss Frankfurt ruft alle Kriminalisierten, die Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren angedroht bekommen haben, dazu auf, Gedächtnisprotokolle anzufertigen und sich bei Fragen oder Beratungsbedarf in einer unserer nächsten Sprechstunden zu melden.
Im Hinblick auf die heute beginnende Innenministerkonferenz steht zu befürchten, dass die Durchsetzung der Nazidemo am Wochenende nur der Auftakt einer Woche der polizeilichen Kontrollen und Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit von linken Gruppen sein könnte. Wir rufen alle Leute auf, sich nicht von staatlichen Machtdemonstrationen beeindrucken zu lassen, sondern sich in Bezugsgruppen zu organisieren und an den Aktionen gegen die IMK teilzunehmen. Zu den beiden Demonstrationen am 22.6.2011 ist das EA-Telefon ab 16 Uhr erreichbar.
EA Frankfurt, 21.6.2011
Vorläufiges Resumee des EA Frankfurt zur Gegendemonstration in Friedberg am 07.11.09
Auch wenn uns noch längst nicht alle Informationen zum 07.11.09 vorliegen, läßt sich bereits jetzt feststellen, daß die Darstellung der Polizei, die wieder einmal den Erfolg ihrer sogenannten Deeskalationsstrategie abfeiert, eine Verhöhnung der Demonstranten auf der Straße darstellt.
Das absurd martialische Polizeiaufgebot hat fortgesetzte Rechtsbrüche zu verantworten, unter denen nicht nur die Demonstranten, sondern auch die nicht an den Demonstrationen beteiligte Friedberger Bevölkerung zu leiden hatte. Durch die willkürlichen Straßensperren, deren Logik mit fortschreitender Dauer im Laufe des Tages immer undurchsichtiger wurde, wurden immer wieder offensichtlich Unbeteiligte ihrer Bewegungsfreiheit beraubt und an der Verrichtung alltäglicher Dinge gehindert. Die Polizeibeamten an den Straßensperren haben vielfach ihre eigene Uninformiertheit und ihren Frust hierüber an den Passanten ausgelassen, jeder konnte im Laufe des Tages Zeuge davon werden. So war es dann nur folgerichtig, daß im Zuge der „Verdichtung” der Demonstranten auf der Kaiserstraße eine Vielzahl von Unbeteiligten in den Polizeikessel geraten sind. Das war Freiheitsberaubung.
Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Einkesselungen auf der Kaiserstraße rechtswidrig waren.
Und zwar nicht nur deshalb, weil einziges erkennbares Ziel dieser Einkesselung gewesen ist, die Gekesselten an der Ausübung ihres Versammlungsrechts zu hindern. Zur Zeit des Kessels gab es noch mehrere angemeldete Versammlungen in Friedberg, an deren Teilnahme die Gekesselten gehindert wurden. Die Verhinderung der Teilnahme an angemeldeten Versammlungen war ein Markenzeichen des polizeilichen Handelns an diesem Tag, und zwar von Beginn an, die Beispiele aufzuzählen würde den Rahmen dieser Erklärung sprengen.
Rechtswidrig war der Kessel auch deshalb, weil zur Zeit der polizeilichen Verlassensaufforderungen ein Verlassen der Kaiserstraße überhaupt nicht mehr möglich war. Aus diesem Grunde kann natürlich auch eine Strafbarkeit der Gekesselten nicht vorgelegen haben (selbst wenn diese die Kaiserstraße gar nicht verlassen hätten).
Diese offensichtliche Rechtswidrigkeit des Kessels scheint jedenfalls auch einigen Beamten vor Ort klar gewesen zu sein. Offenkundig wurde das Desaster, als im Wege einer Lautsprecherdurchsage auf der Kaiserstraße nach einem Einsatzleiter gefahndet wurde, mit dem das weitere Vorgehen abgestimmt werden sollte. Der öffentliche Hilferuf dieses Polizeibeamten steht stellvertretend für die Überforderung einer konzeptionslosen Polizeiführung.
Die Kollateralschäden des Kessels waren unter anderem die Einkesselung von Minderjährigen, die Verhinderung der Berufsausübung von Rechtsanwälten und – als dann die Polizeiführung entschied, daß man den Kessel nur nach der Abnahme der Personalien verlassen darf – die plötzliche Brutalität, mit der dieses erzwungen wurde. Die genaue Zahl der Verletzten wird erst in den nächsten Tagen feststehen. Gesichert ist allerdings, daß es zu zahlreichen gewalttätigen Übergriffen der Polizei gekommen ist.
Der Rest: die Verletzten vom Bahnhof; die willkürliche Erteilung von Platzverweisen; die Verhinderungen der Teilnahme an Versammlungen; willkürliche Ingewahrsamnahmen; grundlose Beleidigungen und Bedrohungen, verbunden mit Nötigung; Datensammlung; Festnahmen; Schlagstock- und Pfefferspray-Einsatz.
Was genau der Einsatzleiter Alexander König gemeint hat, als er sagte: „Es ist gelungen, Unfrieden aus Friedberg herauszuhalten” (Pressemitteilung der Polizeidirektion Friedberg) wissen wir nicht.
Wir wissen aber, was wir gehört und gesehen haben.
Am Freitag, den 13.11.09 bieten wir für Betroffene ab 20.00 Uhr im Club Voltaire die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen. Schreibt zeitnah Gedächtnisprotokolle.
EA Frankfurt, 09.11.2009
Bericht des Ermittlungsausschuss zum Naziaufmarsch 01.08.2009 in Friedberg und Nidda
Die Tatsache, daß die Nazis ihre beiden Demos nicht wie geplant durchführen konnten, wird auch vom EA-Frankfurt begrüßt.
Allerdings bedeutet dies leider nicht, daß es aus unserer Sicht an diesem Tag keinerlei Ein-/Beschränkung der Demonstrationsfreiheit seitens der Polizei gegeben hat.
Dem EA Frankfurt wurden während des Tages insgesamt 7 Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen gemeldet. Im Wesentlichen wurden den Personen Verstöße gegen das VersG vorgeworfen. Alle Personen wurden im Laufe des Tages wieder –teils nach erkennungsdienstlicher Behandlung – entlassen.
Obwohl die Personalien der Festgenommenen bereits vor Ort geklärt waren, wurden sie zur Polizeidirektion verbracht, in einem Fall wurde der Betroffene sogar nach Gießen verbracht, ohne daß hierfür ein sachlicher Grund ersichtlich war. Dies hat zu unnötig langen Gewahrsamszeiten geführt.
Sodann wurde uns berichtet, daß Zivilpolizisten in einer Situation abseits der Demo ihre Dienstwaffen gezogen haben, um vermutete Täter einer Körperverletzung zu verfolgen. Dieses Auftreten war angesichts des im Raum stehenden Vorwurfs völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel.
Schließlich wurde uns berichtet, daß einer Gruppe von Nazis, die an der NPD-Demo teilnehmen wollten, wegen Bewaffnung die Teilnahme verweigert und ihnen lediglich ein Platzverweis ausgesprochen wurde, ohne daß ihnen die Bewaffnung abgenommen wurde. Wir konnten diese Meldung nicht prüfen, gehen aber davon aus, daß sie zutreffend ist. Dies unterstellt, ist dies eine nicht hinzunehmende eklatante Verharmlosung der Gefahr, die diese Leute darstellen.
Schließlich ist die Praxis kompletten Abfilmens einer gesamten Kundgebung durch Polizei und Filmkräfte der Bundespolizei rechtswidrig, da es sich um unterschiedsloses und verdachtsunabhängiges geplantes Abfilmen handelt, welches in dieser Form nicht vom Versammlungsgesetz gedeckt ist. Zwar darf die Polizei nach § 12a VersG im Vorfeld von Demonstrationen im Zusammenhang mit Demonstrationen Videoaufnahmen anfertigen, jedoch nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von den videographierten Personen erhebliche Gefahren für die öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Das verdachtsunabhängige präventive Komplettabfilmen einer gesamten Kundgebung ist rechtswidrig.
Wir fordern die Polizei (und die Bundespolizei) auf, das so gewonnene Filmmaterial zu vernichten und nicht – wie sonst üblich – dem Staatsschutz zur Auswertung zu überlassen.
Am 14.08.2009 ab 19:30 findet im Club Voltair in Frankfurt das nächste reguläre Treffen des EA Frankfurt statt. Betroffene, die im Zusammenhang mit möglichen (Straf-)Verfahren Fragen haben, können sich an diesem Abend an den EA Frankfurt wenden.
Der EA- Frankfurt
PM Demonstration „Wir zahlen nicht für Eure Krise" am 28.03.2009 in Frankfurt
Leider liefert auch die Demonstration vom 28.03.09 erneut genügend Belege dafür, daß die Frankfurter Polizei (bzw. ihre Einsatzleitung) nicht gewillt ist, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu respektieren.
Vielmehr zeigt das Polizeiverhalten, daß Versammlungen nicht nur durch ein völlig überzogenes und martialisches Auftreten der Polizei diskreditiert werden, sondern auch immer wieder offen repressiv und in schikanöser Art und Weise die Rechte von Versammlungsteilnehmern mißachtet und eingeschränkt werden.
Nach Kenntnis des EA-Frankfurt hat die Polizei an diesem Tag mindestens drei von Gewerkschaften angemietete Busse, die sich erkennbar auf den Weg nach Frankfurt zur Teilnahme an der Demonstration befanden, angehalten, schikaniert und damit die Ausübung des Versammlungsrechts massiv behindert.
Verlangt wurde, daß die Mitfahrer aus den Bussen aussteigen sollen (es hat zu dieser Zeit heftig geregnet), sich durchsuchen lassen sollten und sich im Anschluß daran videografieren bzw. erkennungsdienstlich behandeln zu lassen.
Dies erfolgte durch martialisch kampfausgerüstete Einheiten, so daß für Passanten der gewollte Eindruck entstehen mußte, bei den Kontrollierten handele es sich um Gesetzesbrecher.
Die Einzelfälle:
- Ein Bus der Gewerkschaft ver.di aus Bonn wurde gegen 11:45 Uhr für ca. 45 Minuten in Bockenheim von einer Einheit aus Thüringen angehalten. Die DemonstrationsteilnehmerInnen mußten aussteigen und im Regen stehen bleiben, während die Polizei den Bus und das Gepäck kontrolliert hat. Die Polizei hat die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen aufgenommen und wollte den Bus und die DemonstrationsteilnehmerInnen einzeln videographieren. Während die DemonstrationsteilnehmerInnen ohne Regenjacken und -schutz außerhalb des Busses festgehalten wurde, hat die Polizei mit mehreren Kameras während der gesamten Dauer aggressiv alle Personen abgefilmt. Der verantwortliche Hauptpolizeikommissar Lauke erklärte auf Fragen nach dem Rechtsgrund dieser Maßnahmen, es handele sich um eine bloße Routine.
- Ein ebenfalls von einer Gewerkschaft angemieteter Bus aus Ludwigshafen wurde von der Polizei zunächst in ein Wohnviertel umgeleitet, angehalten und ebenfalls Kontrollen unterzogen. Die Polizei bestand zunächst auf eine erkennungsdienstliche Behandlung der DemonstrationsteilnehmerInnen und somit auch Abnahme von Fingerabdrücken. Auch hier wurde nach längerem Diskutieren um die Rechtsgrundlage für die erkennungsdienstliche Behandlung hiervon letztlich abgesehen.
- Weiterhin wurde bekannt, dass noch mindestens ein weiterer von einer Gewerkschaft angemieteter Bus am der Anfahrt zur Demonstration massiv ge- und behindert wurde. Auch hier mußten die DemonstrationsteilnehmerInnen längere Zeit im Regen außerhalb des Busses auf den Abschluß der Polizeikontrolle warten. Die Polizei hat die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen erfaßt.
- Da paßt es ins Bild, daß die Teilnehmer der Abschlußkundgebung am Eingang Römerberg aus einem grauen Zivilfahrzeug der Polizei heraus sämtlich abgefilmt worden sind.
Eine Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist nicht ersichtlich, insbesondere lagen die Voraussetzungen des § 12a Versammlungsgesetz erkennbar zu keiner Zeit vor.
Die Handlungen der Polizei waren folglich rechtswidrig.
Offen bleibt die Frage, wer dieses gezielte Eingreifen in Grundrechte angeordnet hat
Der EA-Frankfurt fordert die Polizei auf, dafür zu sorgen, daß dieses Vorgehen bei zukünftigen Demonstrationen unterlassen wird.
Der EA-Frankfurt rät daher dringend, das Vorgehen der Polizei gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies ist erforderlich, weil mittlerweile es leider tatsächlich zur Routine geworden ist, dass die Polizei Demonstrationen flächendeckend vollständig von Beginn bis zum Ende durch Einsatz modernster Kameratechnik ablichten und -filmt. Was mit dem Film- und Videomaterial nach Abschluß der Demonstration passiert, weiß niemand. Grundsätzlich ist die Polizei zur unverzüglichen Löschung des aus konkretem Anlaß gefertigten Film- und Videomaterials verpflichtet.
Der EA-Frankfurt fordert die Polizei daher auf, sämtliche der gesammelten personenbezogenen Daten und Videos umgehend zu vernichten, so wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der EA rät daher, auch bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten direkt in jedem konkreten Fall nachzufragen, welches Filmmaterial von der Polizei angefertigt worden ist und ob/wann/wie es gelöscht worden ist.
Frankfurt, den 03.04.2009
Hausdurchsuchung in Frankfurt
Pressemitteilung der Roten Hilfe Frankfurt, des EA Frankfurt, des AK Recht und des Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen zur Hausdurchsuchung im Vorfeld der Innenministerkonferenz
In der Nacht vom 25. zum 26. Mai wurden in Frankfurt zwei Personen in der Nähe ihrer Wohnung festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, Sachbeschädigung durch Graffiti begangen zu haben. Einer der beiden wurde vor seiner Festnahme von der Polizei gezielt mit dem Auto angefahren und anschließend von einem Beamten mehrfach mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Die Folge waren eine zerstörte Brille, Verletzungen im Gesicht und ein gebrochener Finger. Eine medizinische Versorgung wurde dem Verletzten in der Obhut der Polizei jedoch über eine Stunde hinweg vorenthalten.
Im Anschluss nutzten die BeamtInnen die Festnahmen als Gelegenheit, um im Laufe der Nacht die gesamte WG der Betroffenen inklusive der Zimmer von nicht beschuldigten MitbewohnerInnen zu durchsuchen. Dabei fand ein regelrechter Beschlagnahmungsexzess statt: Die Polizei nahm Computer, Speichermedien, Plakate und – was die ErmittlerInnen anscheinend besonders erboste – Flugblätter und Broschüren mit laut Beschlagnahmeprotokoll „offenbar antifaschistischem Inhalt“, mit aufs Präsidium. Während der Hausdurchsuchung erklärten die beteiligten PolizistInnen, dass man im Polizeipräsidium über die bevorstehenden Proteste gegen die Innenministerkonferenz empört sei und die Hausdurchsuchung in diesem Kontext zu sehen sei. Ganz offensichtlich suchte die Polizei hier einen Vorwand, um gegen die Frankfurter linke Szene vorzugehen.
Dass die Polizei einen Zusammenhang zwischen Graffiti und der Mobilisierung gegen die IMK zieht und damit eine Hausdurchsuchung rechtfertigt, macht deutlich, wie sehr ihr die gegenwärtig laufende Kampagne dagegen ein Dorn im Auge ist. Doch auch mit solchen repressiven Maßnahmen wird es ihr nicht gelingen, die geplanten Demonstrationen gegen das Innenministertreffen zu verhindern.
Illegal ist das Vorgehen der Polizei, nicht der Widerstand gegen die Innenministerkonferenz. Die Rote Hilfe, der Ermittlungsausschuss Frankfurt, der AK Recht und der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen rufen deshalb alle Leute auf, sich von der Kriminalisierungstrategie der Polizei nicht einschüchtern zu lassen, sondern jetzt erst recht gegen die IMK auf die Straße zu gehen.
Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt
Ermittlungsausschuss Frankfurt
AK Recht Uni Frankfurt
Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Uni Frankfurt
26.5.2011