ED-Behandlung

Was ist ED-Behandlung?

Bei der ED-Behandlung bzw. Erkenungsdienstliche-Behandlung werden Körpermaße gemessen und der Betroffene fotografiert. Inzwischen wird auch festgehalten, ob man ein Piercing, ein Tatoo hat und noch viele ander Eigenschaften festgehalten. Wenn eine ED-Behandlung nach HSOG gemacht wird, dann kann man einen Widerspruch einlegen oder bevor einer ED-Behandlung oder danach einen Anwalt verlangen.

Generell ist es wichtig bei einer ED-Behandlung zu fragen nach welcher Gesetzesgrundlage diese stattfindet: HSOG (Hessisches Polizeigesetz) oder StPO (Strafprozeordnung).
Bei späterem Vorgehen dagegen ist die Zuständigkeit klar und es gibt keine Probleme den richtigen Rechtsweg zu bestreiten.

Betroffener wurde in Gewahrsam genommen, dann vorläufige Festnahme, dann erkennungsdienstliche Behandlung. Ist das gerechtfertigt?

Gewahrsamnahme rechtfertigt nicht ED-Behandlung; zwischen Festnahmegründen werden auch welche genannt, die nicht zwangsläufig vorliegen, um ED-Behandlung zu rechtfertigen.

ED-Behandlung wird vorgenommen „zur Verhinderung zukünftiger oder begangener Straftaten“

Anträge auf Vernichtung ED-Unterlagen zu stellen, ist möglich, wenn der Strafvorwurf eingestellt wurde und sonst keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen.

Bei einer Gewahrsamnahme sollte man Handlungsgrundlage erfragen, aber gewisser Spielraum der Polizei ist vorhanden, Willkür nicht völlig einschränkbar.